Die Urheberrechtsnovelle Auswirkungen auf die Informationsbranche

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Datum/Zeit
10.04.2003
15:00

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Veranstaltungsort
Stadt- und Landesbibliothek Potsdam im Bildungsforum



Veranstaltungshinweise

Zur Zeit behandelt der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Gegenstand des Gesetzes sind die Vervielfältigung und die Wiedergabe von digitalen Werken in Netzen.
So wird die Wiedergabe im Internet und anderen Netzen, wie dem Intranet, als ein neues exklusives Recht des Urhebers formuliert. Das heißt, wer Werke in Netzen zugänglich macht, benötigt die Zustimmung des Urhebers. Soweit aber die Wiedergabe im Rahmen des Unterrichts und der wissenschaftlichen Forschung für einen abgegrenzten Kreis von Personen vorgenommen wird, hat der Gesetzgeber einen Ausnahmetatbestand in einem neuen § 52 a vorgesehen. Für die Vervielfältigung zum privaten und eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG) werden die vorhandenen Ausnahmen dem Grundsatz nach auch auf digitale Werke und Verfahren erweitert. Neu ist das Rechtder technischen Schutzmaßnahmen (§ 95 a) und sein Verhältnis zur Durchsetzung von Ausnahmen im Allgemeininteresse. Der Gesetzgeber gestattet den Rechteinhabern technische Schutzmaßnahmen, wie Verschlüsselung und Verzerrung, zum Schutz gegen missbräuchliche Anwendung zu ergreifen. Deren Umgehung (Hacker) stelleneinen Straftatbestand dar. Berechtigte, die sich auf einen Ausnahmetatbestand nach§52a und z. T. auf § 53 UrhG berufen können, erhalten jedoch das Recht, die Aufhebung der technischen Schutzmaßnahmen vom Rechteinhaber zu verlangen.
Welche konkreten Veränderungen die Gesetzesnovelle für die Praxis in Einrichtungen der
Dokumentation, Archiven und Bibliotheken mit sich bringt, wird Gegenstand des Vortrages sein.

www.slb.potsdam.org