Datum/Zeit
07.06.2018
16:00 - 17:30
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Veranstaltungsort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Veranstaltungshinweise
Die Bibliothek des BMI ist mit ihrem hybriden Informationsangebot eine moderne Behördenbibliothek, die an zwei Bibliotheksstandorten (Berlin und Bonn) als Informationsdienstleister für insgesamt 7 Behörden und Organisationen fungiert. Sie verfolgt als nicht-öffentliche, wissenschaftliche Spezialbibliothek in einem Bundesministerium mit hoher tagespolitischer Taktung ein ambitioniertes Servicekonzept.
Das BMI hat an seinem Berliner Dienstsitz nach einer über zehnjährigen Planungs- und Bauausführungsphase im Jahr 2015 ein neues, barrierefreies Dienstgebäude mit geometrisch prägnanter Grundrissform bezogen. Es befindet sich – in Sichtweite zu Kanzleramt und Hauptbahnhof – im Bezirk Tiergarten.
In diesem Neubau wurden für die Bibliothek des BMI sehr ansprechende Räumlichkeiten vorgesehen und sie präsentiert sich darin nun als ein lebendiger und zur Benutzung einladender Ort.
Achtung:
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen beschränkt.
Wegen der Sicherheitsbestimmungen des Bundesministeriums des Innern ist eine verbindliche Anmeldung mit Angabe des vollständigen Zu- und Vornamens, des Geburtsdatums (TT.MM.JJJJ) und der Einrichtung /Institution unbedingt erforderlich!
Am Besuchstag selber ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Die Anmeldung richten Sie bitte an: rueger@biblbiothek.potsdam.de
Anmeldeschluss ist der 19. Mai 2018
Treffpunkt: BMI-Wachgebäude, Alt Moabit 140, 10559 Berlin
Anreise: BMI – „Moabiter Werder“ (Berlin)
Quelle: www.bmi.bund.d
Brandenburgische Arbeitsgemeinschaft Information (BRAGI)
Gunda Opperman, Referat Bibliothek
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung folgenden Sachverhalt:
Das Bundesministerium des Innern ist aufgrund seiner Aufgaben und Funktionen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden generell einer hohen abstrakten Gefährdung ausgesetzt. Deshalb besteht ein entsprechend hoher Schutzbedarf für alle Personen, die sich im Ministerium aufhalten. Alle Besucher werden aus Gründen des Geschäftsprozesses in einem IT-gestützten System gespeichert. Hierfür werden personenbezogenen Daten im Bundesministerium des Innern erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet. Spätestens dreißig Tage nach dem Besuch werden die erhobenen Daten gelöscht.
Mit Bereitstellung der personenbezogenen Daten willigen die Besucher in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung für den oben genannten Zweck ein.
Besucher/innen, die nicht über einen Dienstausweis einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verfügen, werden zum Zwecke der Gefahrenabwehr von der Bundespolizei im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 BPOLG) überprüft.
Buchung
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.